Den weit verbreiteten Einsatz von Kredit- und Debitkarten nutzen viele Täter! Häufig gelangen sie beispielsweise durch Taschendiebstahl oder Einbruch (z. B. Autoaufbruch) in den Besitz der Karten. Das verbotene Auslesen und Abspeichern der gesamten Daten einer Zahlungskarte nutzen Täter zur späteren Herstellung von Kartendubletten (sogenanntes „Skimming“). Außerdem können die Täter durch Ausspähen der PIN (z. B. bei der PIN-Verwendung am Geldautomat oder beim Bezahlen im Ladengeschäft) in deren Besitz kommen.
Diese Publikation der Polizei enthält wichtige Informationen, wie Sie sich schützen können.
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